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Reparaturkosten
A) Laut Rechnung: gegen Vorlage der Werkstattrechnung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges Er kann sein Fahrzeug auch in einer Fachwerkstatt in Polen oder in Deutschland reparieren lassen.
B) Laut Gutachten: gegen Vorlage eines polnischen oder auch deutschen Sachverständigengutachtens.
Liegt kein Reparaturauftrag in Polen vor, so werden im MOTOEXPERT- Gutachten die deutschen Preise für neue Originalersatzteile und deutsche Stundenlöhne eingesetzt. Der Geschädigte kann das Fahrzeug unrepariert verkaufen und nur die im Gutachten ausgewiesenen Brutto -Reparaturkosten verlangen.
Er kann er sein Fahrzeug auch selbst reparieren und anschließend auf Grundlage des erstellten MOTOEXPERT- Gutachtens abrechnen.
Dieser wird bei einem Totalschaden abzüglich des geschätzten Restwertes (Brutto) auf der Basis eines deutschen oder polnischen Sachverständigengutachtens erbracht. Polnische Sachverständige verursachen dem deutschen Geschädigten oft erhebliche finanzielle Nachteile, da ihre Gutachten lediglich nach polnischen Kriterien und ohne die relevante Kenntnis des regionalen deutschen Marktes erstellt werden.
Die Kosten für das MOTOEXPERT - Haftpflichtschadensgutachten werden dem deutschen Geschädigten oft von mehreren namhaften polnischen oder ausländischen Versicherungsgesellschaften in vollem Umfang erstattet oder von diesen direkt an uns gezahlt.
Zur Schadensermittlung und zur Beweissicherung können Sie umgehend ein fachkompetentes, neutrales MOTOEXPERT - Schadensgutachten bei uns in Auftrag geben. Bei Kaskoschadensfällen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erkundigen sich, ob Sie die neutralen Sachverständigen von MOTOEXPERT zwecks Gutachtenerstellung beauftragen können.
Die Versicherung ersetzt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert des Wagens vor dem Unfall und dem des reparierten Fahrzeugs nach dem Unfall. Die Höhe des merkantilen Minderwertes hängt vom Einzelfall ab. Das Alter des Wagens spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Höhe der Reparaturkosten. Vor allem aber kommt es auf die Art der Beschädigung an.
Ist das Kraftfahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrtauglich, so werden in der Regel die Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt in Polen oder in der Wohnregion in Deutschland ersetzt. Bei Totalschäden werden die Abschleppkosten in der Regel nur bis zur Höhe des Restwertes des Wracks bezahlt. Ihr Bergungs- oder Abschleppunternehmen können Sie natürlich selbst auswählen.
Z.B. Kosten für die optische Vermessung.
Kosten für die Entsorgung des Wracks.
Diese werden bei Anlegung strenger Maßstäbe erstattet, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er einen Ersatzwagen aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen musste. Mietwagenkosten während der Reparaturdauer werden unter Abzug von 20% wegen Eigenersparnis und bei Totalschäden in der Regel bis maximal drei Wochen erstattet.
Diese wird gegen Vorlage einer entsprechenden Abrechnung der Kaskoversicherung erstattet.
Dies schließt Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Korrespondenz- und Telefonkosten sowie notwendige Fahrt- und Taxikosten mit ein.
Wenn bei beschädigten oder beschmutzten Kleidungsstücken eine zumutbare Reinigung oder Ausbesserung nicht möglich ist, sind diese zum Zeitwert erstattungsfähig.
Dabei kann es sich z.B. um Radios, Fotoapparate, Ladung, Armbanduhren, Weinflaschen, Warndreiecke u. ä. handeln.
Das Standgeld wird bis zum Erstellungsdatum des Gutachtens gezahlt (üblicherweise bei PKW umgerechnet ca. 2,00 Euro bis zu 10,00 Euro pro Tag, bei LKW und Bussen umgerechnet ca. 8,00 Euro bis zu 20,00 Euro pro Tag).
Bei Fällen ohne eindeutig zuzuweisende Unfallschuld sowie hohen Sach- oder Personenschäden empfiehlt es sich zudem, einen deutschsprachigen Fachrechtsanwalt in Polen zu beauftragen. Die Kosten für den außergerichtlich beauftragten Rechtsanwalt werden grundsätzlich nur vom eigenen Verkehrsrechtschutz übernommen.
Arzt-, Pflege- und Heilungskosten sowie vermehrte Bedürfnisse werden oft erstattet, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder anderen Stelle übernommen werden.
Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Schwere der erlittenen Verletzungen, der Heilungsdauer und dem eventuellen Grad der Invalidität. Auch Alter und Geschlecht spielen eine wichtige Rolle.
Dieser wird gegen Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers oder steuerlicher Unterlagen bei Freiberuflern gewährt.
Bei Todesfällen kommen zusätzlich die folgenden Posten in Betracht:
Die Kosten für ein angemessenes Begräbnis.
War der/die Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, so steht den Angehörigen Ersatz wegen des entgangenen Unterhalts zu.
Im Fall einer getöteten Hausfrau und Mutter haben der Hinterbliebene Ehemann und die zum Haushalt gehörenden Kinder einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Haushaltführung.
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