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Fahrzeuge mit Autogasanlagen (Flüssiggasanlagen) funktionieren nur dann problemlos, wenn diese ordnungsgemäß von Fachleuten eingebaut wurden.
Das ist leider nicht immer der Fall, vor allem wenn die Umrüstungen kostengünstig im Ausland, wie z.B. in Polen, vorgenommen wurden.
Die Fahrzeugnachrüstung in Polen ist finanziell zwar relativ verlockend, dennoch sollte man im Vorfeld auch an die Probleme denken, die unsere deutschen Kunden schon erlebt haben und die andere Deutsche sicherlich noch haben werden.
Von Fahrzeugumrüstungen im Ausland, z.B. in Polen, raten wir dem deutschen Kraftfahrer auf Grund von anderen Zulassungsrichtlinien, anderen Einbauvorschriften und Kompetenzgesetzen, anderen Gasgemisch-Proportionen und vor allem anderen Gewährleistungen generell ab. Täglich haben wir mit verärgerten Deutschen zu tun, die ihr Fahrzeug z.B. in Polen haben umrüsten lassen und uns mit ihren technischen Problemen konfrontieren.
In den letzten Jahren haben wir über 1200 technische Gutachten erstellt, fast die Hälfte im Auftrag eines deutschen Fahrzeughalters oder seiner Rechtsanwälte, welche die Ursache der Schäden eindeutig bewiesen hätten.
Wir möchten Ihnen die Problematik ein wenig näher erläutern.
Zulassungsrichtlinien
Für eine Umschreibung des Fahrzeugdokuments auf Flüssiggasantrieb benötigt man einen Homologations-Auszug des Gasanlagenherstellers, unterschrieben vom Leiter der Umrüstungswerkstatt in Polen. Ein Abgasgutachten wird hier nicht benötigt; in Deutschland dagegen ist dies unentbehrlich. Ohne Abgasgutachten (im Fachjargon Einzelabgasgutachten genannt) und eine Gassystem-Einbauprüfung (GSP) ist eine Zulassung in Deutschland unmöglich. Somit werden Abgasgutachten in Polen niemals ausgestellt, und das Besorgen eines Abgasgutachtens in Deutschland ist sehr schwierig und kann mehrere hundert Euro kosten.
Fach-Kompetenz von Kfz-Werkstätten in Polen
Unsere deutsche StVZO schreibt eindeutig vor, dass Gasanlagen ausschließlich von sachkundigen und in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Meister-Betrieben oder Kfz-Elektriker-Betrieben installiert werden dürfen, aber in Polen ist das nicht der Fall. Dort ist das leider nicht geregelt. In Polen kann jeder eine Kfz-Werkstatt eröffnen, ohne Fachwissen, ohne Meistertitel und ohne einen Kfz-Meister einstellen zu müssen. So leiten z.B. Bäcker, Schreiner oder Bauern eine Kfz-Werkstatt und rüsten die Fahrzeuge auf Flüssiggas um.
Die Werkstätten arbeiten als Partner von zertifizierten Gasanlagen-Herstellern, die als Einzige über Fachkompetenz verfügen. Die Kfz-Werkstätten dürfen die Homologation so legal nutzen und als Einbauwerkstatt ausstellen. Manche Hersteller bieten eine eintägige Schulung an, und nach Abschluss dieser Schulung ist eine solche Pseudo-Fachwerkstatt berechtigt, Anlagen im Namen des Herstellers in Fahrzeuge einzubauen.Ca. 70% der polnischen Kfz-Werkstätten, die sich auf Autogasumrüstungen spezialisiert haben, arbeiten auf diese Weise. Also ohne erforderliches Fachwissen und lediglich auf Basis eigener Erfahrung. Die nächsten 25% der Werkstätten sind Meisterbetriebe mit Fachwissen, und manche davon sind beim IST – Institut für Transport Samochodowego (Ministerium für Kraftfahrzeuge und Transport) – aufgelistet. Sie wurden von IST nach polnischen Einbaurichtlinien überprüft und erhielten eine positive Bewertung. Die restlichen 5% der Kfz-Werkstätten sind Meisterbetriebe, die sich auf Umrüstungen für deutsche Kunden spezialisieren und die höchstwahrscheinlich Kenntnis über die strengen Vorschriften in Deutschland besitzen. Manche davon haben in Deutschland sogar einen Vertragspartner, der für seine Kunden Wartungen und Service durchführt. Nur diese wenigen Fachwerkstätten sind eventuell empfehlenswert.
Einbauvorschriften in Polen
Bei uns in Deutschland sind die Vorschriften für die Umrüstung auf Autogas sehr detailliert und ausführlich gestaltet. Bei den 3-tägigen GSP-TAK-Lehrgängen werden die Vorschriften eingehend vermittelt, und die Schulung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Nur derjenige, der die Prüfung bestanden hat, erhält auch ein GSP-Zertifikat. Polen ist Teil der EU, und die EU-Vorschriften sollten in ein paar Jahren gelten, aber das ist heute noch nicht der Fall. In Polen werden die Einbauvorschriften sehr oberflächlich bei 1-tätigen Herstellerschulungen vermittelt.
Die Einbaugrundsätze sind die gleichen, aber die Feinheiten im Bereich der Sicherheit unterscheiden sich sehr. So werden z.B. Tankeinfüllstutzen oft an beliebigen Stellen installiert und nicht ausreichend befestigt. Auch die Tanks werden in Polen nicht mit den in Deutschland vorgeschriebenen 20G befestigt. Sie sind so befestigt, dass sie Metal berühren oder werden auf Bau-Schaumstoff-Dichtungsmasse gelegt, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Das Steuergerät, der Verdampfer oder andere Teile werden häufig so eingebaut, dass die Prüfnummer (67R) sehr schwer oder überhaupt nicht abzulesen ist.
Auch die Kalibrierung wird in den meisten Fällen nicht während der Fahrt durchgeführt, was zu Überhitzung des Motors oder zu Schäden am Katalysator führen kann.
Die Flüssiggas-Mischverhältnisse von Propan und Butan können in Polen im Vergleich zu Deutschland sehr unterschiedlich sein. In Deutschland ist der Qualitätsstandard von Flüssiggas nach DIN EN589 geregelt und darin, in welchem Mischverhältnis Propan und Butan im Winter und Sommer als Kraftstoff für Autogasantrieb verkauft werden dürfen. Das wird regelmäßig streng überprüft und im Vergehensfall mit sehr hohen Strafen geahndet. Die von der EU vorgeschriebene Norm wird in Polen jedoch oft nicht eingehalten. Hier wird Autogas häufig von unseriösen Gaslieferanten in unerlaubten Gemischproportionen und in verunreinigtem Zustand verkauft, oft mit hohem Gewinn. Wird das Fahrzeug in Polen umgerüstet, findet die erste Kalibrierung des Motors mit solchem Gasgemisch statt. Der deutsche Kraftfahrer kommt zwar problemlos nach Deutschland, aber bei der ersten Betankung mit deutschem Flüssiggas läuft der Motor auf einmal unruhig oder versagt sogar völlig. In diesem Fall muss der Motor in Deutschland neu kalibriert werden, aber deutsche Werkstätten führen solche Instandsetzungsarbeiten nur ungern durch. Und wenn überhaupt, dann nur unter Vorbehalt.
Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche richten sich nach den polnischen Vorschriften über den Werkvertrag, wenn die Umrüstung in Polen stattgefunden hat. Der Leiter der polnischen Werkstatt weiß, dass er im Falle eines technischen Defekts an der Gasanlage, am Motor, am Katalysator oder den Aggregaten bei nachgewiesener Schuld für alle Schäden und Folgeschäden, wie z.B. Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten, aufkommen muss. Er weiß aber auch, dass Sie das kaputte Fahrzeug wahrscheinlich nicht so viele Kilometer zu ihm zur Reparatur bringen werden, weil solche Überführungen mehrere hundert Euro kosten. Er weiß, dass sie beweißpflichtig sind, d.h. Sie müssen ihm nachweisen, dass der Schaden wegen fehlerhaftem Einbau oder durch fehlerhaft eingebaute Teile verursacht wurde. Dazu benötigen Sie ein technisches Gutachten in polnischer Sprache, das einige hundert Euro kosten kann, und eventuell einen polnischen Fachrechtsanwalt, der Deutsch spricht. Die Werkstätten nutzen diesen Umstand brutal aus und rüsten Fahrzeuge von Ausländern, z.B. Deutschen, qualitativ weit schlechter um als Fahrzeuge von ihren polnischen Landsleuten. Das bedeutet, dass der Ausländer hier skrupellos abgezockt wird.
Fazit
Wir werden sicherlich auch in Zukunft technische Gutachten erstellen, da der Deutsche für sein Recht kämpfen will und sich nicht ohne weiteres abzocken lassen möchte. So stehen wir Ihnen gerne mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung und erstellen für Sie, Ihren Rechtsanwalt oder das Gericht ein professionelles technisches Gutachten in deutscher oder polnischer Sprache, welches eine feste Basis für jede gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung ist. Zu diesem Zweck und für die Überprüfung von Schäden an Fahrzeugen, Aggregaten und Teilen verfügen wir über eine voll ausgestattete Kfz-Werkstatt in Nürnberg www.LPG-AUTOGAS-EINBAU.de, die auch eine Reihe von speziellen Prüfgeräten enthält. Wir verfügen nicht nur die notwendige langjährige Erfahrung, sondern haben wir auch aktuelle und auch alte Software-Programme samt Interface und Zugangsschlüssel für verschiedene Autogasanlagenhersteller. Wie zum Beispiel : PRINS, BRC, LOVATO, KME, LANDIRENZO, BIGAS, TATARINI, ÖCOTEK, LOVATO, ESGI, ELPIGAS, AKME, PRINCE-GAS, EIFEL, SIROCCO,LS-CZECH, AUTOGAZ AC (STAG 300) , SOLARIS, OMV, FEMITEC, VOLTRAN, JTG, ICOM, VIALLE, usw.
Nur so sind wir in der Lage, sehr detaillierte und kostengünstige Beweissicherungen zu schaffen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Polen umrüsten lassen möchten, wählen Sie unter allen Umständen eine seriöse und professionelle Kfz-Werkstatt aus.
Wir hoffen, Ihnen mit den oben genannten Informationen ein wenig Klarheit verschafft zu haben, auch wenn es sich nur um einen kleinen Überblick über die weit reichende Problematik der Autogasumrüstung handelt. Bei technischen Problemen hinsichtlich der genannten Thematik und Autogastechnik stehen Ihnen unsere Sachverständigen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Falls Sie einen deutschsprachigen Fachrechtsanwalt benötigen, der sich mit der genannten Problematik auskennt, helfen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne weiter.
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